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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der SCARPEON Einzelunternehmen (Inhaber Serhat Birkent)

1. Vertragspartner, Anwendungsbereich

Vertragspartner im Rahmen der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind der unter der Geschäftsbezeichnung “SCARPEON Berufsbekleidung” ein Einzelunternehmen betreibende Serhat Birkent (im Folgenden: “SCARPEON”) einerseits und der Kunde andererseits. Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. “Verbraucher” ist jede natürliche Person, die außerhalb ihrer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit mit dem SCARPEON Verträge abschließt. “Unternehmer” ist jede natürliche oder juristische Person, die bei Verträgen mit dem SCARPEON selbst oder durch eine andere Person, die in ihrem Namen oder Auftrag handelt, zu Zwecken tätig wird, die ihrer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote die der SCARPEON für Kunden erbringt, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB, und zwar unabhängig von der Art des Rechtsgeschäftes. Sämtliche unserer privatrechtlichen Willenserklärungen sind auf Grundlage dieser AGB zu verstehen. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten schriftlich und ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren AGB abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.


2. Vertragsabschluss

a) Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot von SCARPEON oder aber der Auftrag des Kunden, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind. Die Angebote von SCARPEON sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, es wurde etwas anderes schriftlich vereinbart. Erhöhen sich die Preise im Zeitraum zwischen Angebotslegung und Lieferung, so ist die SCARPEON berechtigt, denjenigen Preis zu verlangen, welcher am Tage der Lieferung gegeben ist.

b) Alle Vereinbarungen, die zwischen SCARPEON und dem Kunden zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind schriftlich darzulegen Von diesen AGB oder anderen unserer schriftlichen Willenserklärungen abweichende mündliche Zusagen, Nebenabreden und dergleichen, insbesondere solche, die von Verkäufern, Zustellern, etc., abgegeben werden, sind für uns nicht verbindlich. Der Inhalt der von uns verwendeten Prospekte, Werbeankündigungen etc. wird nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass darauf ausdrücklich Bezug genommen wurde.

c) Erteilt der Kunde einen Auftrag, so ist er an diesen 14 Tage ab dessen Zugang bei SCARPEON gebunden. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch SCARPEON zustande. Die Annahme hat in Schriftform (z. B. durch Auftragsbestätigung per Brief oder via Email zu erfolgen), es sei denn, dass SCARPEON zweifelsfrei zu erkennen gibt (z. B. durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages), dass sie den Auftrag annimmt.

Der Punkt 2. a) gilt nicht bei Verbrauchergeschäften.


3. Preis

Alle von uns genannten Preise sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Sollten sich die Lohnkosten zwischen Vertragsabschluss und Lieferung aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten, wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc., verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen. 

Punkt 3. gilt nicht bei Verbrauchergeschäften.


4. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen

a) Bei Erstaufträgen (Neukunden) und Sonderanfertigungen im Werbetextilbereich (z.B. Spezialeinfärbungen von Textilien) nach Kundenwunsch, behalten wir uns das Recht vor, eine Anzahlung zu verlangen. Kundenaufträge für Sonderanfertigungen gelten erst nach Eingang des Anzahlungsbetrages auf unserem Bankkonto als erteilt. Sollten entsprechende Aufträge von uns angenommen werden, gelten die vereinbarten Lieferfristen erst ab dem Zeitpunkt der Gutschrift des Anzahlungsbetrages auf unserem Bankkonto.

b) Bei Auftragserteilung ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Preises zu leisten, der Rest ist bei Lieferung fällig, es sei denn, es wurde etwas anderes schriftlich ausdrücklich vereinbart. Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich mit Ablieferung des Produktes. Unsere Rechnungen sind ab Warenübernahme zur Zahlung fällig. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Zahlungen immer sofort bei Zugang der Rechnung, spätestens jedoch binnen 14 Tagen zur Einzahlung zu bringen. Bei Zahlung innerhalb von 5 Tagen gewährt die SCARPEON 2 % Skonto. Ohne besondere Vereinbarung ist der Abzug eines Skontos nicht zulässig. Spätestens nach Ablauf von 14 Tagen tritt Zahlungsverzug ein. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einlangens auf unserem Geschäftskonto als geleistet.

c) Bei Erstellung von Andruck- bzw. Anstickmustern fallen die Kosten für die Erstellung der notwendigen Werkzeuge (Filme, Siebe, digitale Lochkarten) auf jeden Fall an und gelangen auch dann zur Verrechnung, wenn der Auftrag nicht erteilt wird.

d) Für den Fall des Zahlungsverzuges sind wir ab Fälligkeit berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % über der Sekundärmarktrendite/Bund lt statistischem Monatsheft der Österreichischen Nationalbank zu verrechnen. Weitere Ansprüche, wie insbesondere der Anspruch auf höhere Zinsen, aus dem Titel des Schadenersatzes bleiben vorbehalten.

Punkt 4. d) erster Satz gilt nicht bei Kreditgeschäften mit Verbrauchern.


5. Vertragsrücktritt

a) Neben den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen sind wir auch bei Annahmeverzug (Pkt. 7) oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen eines Vertragspartners oder Abweisung eines Konkursantrages mangels kostendeckenden Vermögens, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren.

b) Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder gegebenenfalls nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

c) Tritt der Kunde ohne dazu berechtigt zu sein vom Vertrag zurück oder begehrt er unberechtigt seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf der Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in der Höhe von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.


6. Mahn- und Inkassospesen

Die SCARPEON ist nicht verpflichtet, offene Rechnungsposten einzumahnen. Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Kunde die uns entstehenden Mahnspesen in Höhe von pauschal € 10,00 pro erfolgter Mahnung zu ersetzen. Darüber hinaus sind uns alle zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, z. B. die eines Inkassoinstitutes, wobei maximal die Vergütung gebührt, die sich aus der Verordnung des BMwA über Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergibt. 

Punkt 6. 2. Satz gilt nicht bei Verbrauchergeschäften.


7. Lieferung, Transport, Annahmeverzug

a) Der Versand der bestellten Produkte erfolgt ab Lager. Eine allfällige Lieferfrist ist in die Auftragsbestätigung aufzunehmen. Die Lieferfrist beginnt mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte: 1. Datum der Auftragsbestätigung; 2. Datum der Klärung aller technischen und rechtlichen Voraussetzungen durch den Kunden; 3. Datum, an dem die vereinbarte Anzahlung entrichtet wird. Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, oder Aufstellung.

b) Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Zahlung von uns erbracht bzw. organisiert. Dabei werden für Transport bzw. Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt.

c) In Fällen höherer Gewalt oder dem Unbrauchbarwerden eines wichtigen Arbeitsstückes bei der SCARPEON oder einem seiner Lieferanten, sowie immer dann wenn eine allfällige Verzögerung nicht auf die SCARPEON selbst zurück zu führen ist, ist die SCARPEON berechtigt, die Lieferfrist angemessen zu verlängern, ohne in Verzug zu geraten und ohne schadenersatzpflichtig zu werden.

d) Mehr- oder Minderlieferungen bis 10 % bei Artikeln mit Aufstickung oder Aufdruck sowie geringfügige Abweichungen der Qualität, Ausführung und Farbe sind in jedem Falle gestattet. Sollte die Ware ohne entsprechende Vereinbarung zurück gesendet werden, behält sich die SCARPEON die Annahmeverweigerung vor. In Kulanzfällen wird diesbezüglich lediglich 20 % vom Warenwert als Bearbeitungsgebühr verrechnet. Sofern die SCARPEON berechtigt vom Vertrag zurücktritt, hat sie dennoch Anspruch auf Bezahlung der bereits erbrachten Lieferungen oder Leistungen sowie der im Hinblick auf den Vertrag erbrachten Vorbereitungshandlungen, auch wenn der Vertrag hierdurch nur teilweise erfüllt wurde. Schadenersatzansprüche gegenüber der SCARPEON wegen Rücktritt vom Vertrag sind in jedem Fall ausgeschlossen.

e) Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart angenommen (Annahmeverzug), sind wir berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmann einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.

f) Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und wurde der Kaufantrag außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten der SCARPEON gestellt, so hat der Kunde das Recht, von diesem Vertragsantrag bzw. dem Vertrag bis längstens eine Woche nach Zugang der Auftragsbestätigung durch schriftliche Erklärung zurück zu treten.


8. Namen- und Markenaufdruck, Urheberrechte, Vertraulichkeit

a) Die SCARPEON ist zum Aufdruck eines Firmen- oder Markennamens auf die zur Ausführung gelangenden Produkte auch ohne ausdrückliche Bewilligung des Kunden berechtigt. Die SCARPEON behält sich sämtliche Rechte an den von ihr verwendeten Entwürfen, Skizzen, Zeichnungen, Stickkarten, Maßbildern, Beschreibungen usw. vor. Diese Unterlagen dürfen, auch wenn sie nicht von der SCARPEON stammen, vom Kunden nicht in einer über den Vertragsinhalt hinausgehenden Weise genutzt werden. Sie dürfen insbesondere nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Diese sind der SCARPEON über ihr Verlangen sofort zurückzustellen.

b) Der Kunde ist verpflichtet, die SCARPEON gegenüber allen Ansprüchen, die von Dritten aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsrechten erhoben werden, Schad- und klaglos zu halten. Tritt der Kunde einem allfälligen Verfahren – nach Streitverkündung – nicht als Streitgenosse auf Seiten der SCARPEON bei, ist die SCARPEON berechtigt, den Klagsanspruch anzuerkennen.

c) Werden die Vorlagen von der SCARPEON selbst angefertigt, stellen diese alleiniges Eigentum der SCARPEON da, selbst wenn dem Kunden die Herstellung der Vorlage in Rechnung gestellt wird. Die Kunden verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie von der SCARPEON erhalten, vertraulich zu behandeln und gegenüber Dritten verschlossen zu halten. Diese Verpflichtung erstreckt sich auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.


9. Gefahrenübergang

Unbeschadet der gesetzlichen Regelungen geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung jedenfalls mit der Übergabe an den Transporteur auch bei Lieferung frei Bestimmungsort auf den Käufer über.


10. Lieferfrist

a) Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat.

b) Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen bis zu einer Woche zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.


11. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.


12. Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflicht

a) Die SCARPEON leistet für Mängel der Ware, sofern sie zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden waren, zunächst Gewähr durch Verbesserung oder Austausch. Wird eine Leistung auf Grund von Zeichnungen, Entwürfen, Skizzen, Stickkarten, Modellen, Sieben, Schablonen und sonstigen Spezifikationen des Kunden angefertigt, so erstreckt sich die Haftung der SCARPEON nur auf die bedingungsgemäße Ausführung Schadenersatzansprüche des Kunden, die auf Behebung des Mangels zielen, können erst geltend gemacht werden, wenn wir mit der Erfüllung der Gewährleistungsansprüche in Verzug geraten sind.

b) Im Sinne der § 377 f HGB ist die Ware nach der Ablieferung unverzüglich, längstens aber binnen sechs Werktagen zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind uns unverzüglich, längstens aber binnen drei Werktagen nach ihrer Entdeckung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich bekanntzugeben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, längstens aber binnen drei Werktagen nach ihrer Entdeckung, schriftlich zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt.

Der Punkt 12. a) und b) gilt nicht bei Verbrauchergeschäften.


13. Schadenersatz

a) Sämtliche Schadenersatzansprüche gegen uns sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

b) Die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen beträgt drei Jahre ab Gefahrenübergang. Die in diesen AGB enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.

Punkt 13 a) 1. Satz gilt bei Verbrauchergeschäften nicht für Personenschäden und für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen.
Punkt 13. a) 2. Satz, b) 1. Satz gilt bei Verbrauchergeschäften nicht.


14. Produkthaftung

Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetz sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.


15. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung

a) Alle Waren und Sachen werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

b) Bei Zurückforderung bzw. Zurücknahme der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sache durch uns liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir unbeschadet weiterer Ansprüche berechtigt, angefallene Transport - und Manipulationsspesen zu verrechnen.

c) Sofern der Erwerber die von uns gelieferten Waren oder Sachen vor Erfüllung sämtlicher unserer Forderungen verarbeitet oder bearbeitet, erwirbt er dadurch nicht Eigentum daran. Wir erwerben Miteigentum an der dadurch entstandenen neuen Sache im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Waren zu den anderen verarbeiteten Waren im Zeitpunkt der Ver. - oder Bearbeitung.

d) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren darf der Käufer weder verpfänden noch sicherungshalber übereignen. Bei etwaigen Pfändungen oder sonstiger Inanspruchnahme durch dritte Personen ist der Käufer verhalten, unser Eigentumsrecht geltend zu machen und uns unverzüglich zu verständigen.

e) Nur ein Unternehmer, zu dessen ordentlichen Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware verfügen.

f) Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.


16. Forderungsabtretungen

a) Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber in Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 VersVG bereits jetzt an uns abgetreten.

b) Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.


17. Zurückbehaltung

Der Kunde ist bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.

Punkt 17. gilt nicht bei Verbrauchergeschäften.


18. Terminsverlust

a) Soweit der Kunde seine Zahlungsverpflichtung in Teilbeträgen abzustatten hat, gilt als vereinbart, dass bei nicht fristgerechter Bezahlung auch nur einer Rate sämtliche noch ausständigen Teilleistungen ohne weitere Nachfristsetzung sofort fällig werden.

b) Punkt 18. a) gilt bei Verbrauchergeschäften soweit wir unsere Leistung vollständig erbracht haben, auch nur eine rückständige Teilleistung des Kunden mindestens sechs Wochen fällig ist, und wenn wir den Kunden unter Setzung einer Nachfrist von zumindest zwei Wochen unter Androhung des Termins Verlustes gemahnt haben.


19. Rechtswahl, Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch. Die Vertragsparteien vereinbar en österreichischer inländischer Gerichtsbarkeit. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.

Punkt 19. letzter Satz gilt nicht bei Verbrauchergeschäften.


20. Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht

a) Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mit enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.

b) Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.

c) Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.


21. Salvatorische Klausel, mündliche Nebenabreden.

a) Sollten Bestimmungen dieser AGB insbesondere in Hinblick auf Verbrauchergeschäfte teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben davon die übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle einer eventuell unwirksamen Bestimmung gilt jene als vereinbart, die der Bestimmung unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen der SCARPEON am Nächsten kommt.

b) Sämtliche Mitteilungen, Benachrichtigungen, Fristsetzungen, Mängelrügen etc., insbesondere auch von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen für ihre Gültigkeit der Schriftform. Wurde keine Schriftform eingehalten, so sind die betreffenden Nebenabreden für die SCARPEON nicht verbindlich und daher rechtsunwirksam. Dies gilt insbesondere auch für das Abgehen von diesem Schriftformerfordernis.

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